07.12.2006 - CDU Antrag in der Stadtverordneten Versammlung zur "Bewahrung kirchlicher Feste in SCHULEs"
Am 7.12.2006 beriet die Stadtverordneten Versammlung über einen Antrag der CDU zur Bewahrung christlicher Feste in Kindertagesstätten. Der Antrag der CDU im Wortlaut:
Bewahrung christlicher Feste in Kindertagesstätten
Antrag CDU vom 21.11.2006, DS I (A) 89
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, im Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach ein verbindliches pädagogisches Konzept umzusetzen, wonach christliche Feste wie St. Martin, Advent, Weihnachten und Ostern auf der Grundlage christlich-abendländischer Traditionen gefeiert werden.
Begründung:
Der jüngst bekannt gewordene Fall in der städtischen Kindertagesstätte 8 beim Martinsumzug, Gott und den Heiligen Martin aus dem Liedertext zu streichen, zeigt die dringende Notwendigkeit sicherzustellen, dass künftig christliche Feste gemäß der christlichen Traditionen in allen Kindergärten des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Offenbach gefeiert werden. Die Unsicherheiten, die verantwortliche Personen im Magistrat und der Leitung des EKO mit dem Feiern christlicher Feste in städtischen Kindertagesstätten ganz offenbar haben, verdeutlicht die Notwendigkeit des vorliegenden Antrages. Das Feiern christlicher Feste gehört seit
Jahrhunderten zur deutschen und europäischen Tradition. Diese Feste haben uns geprägt und sind Teil unserer eigenen Identität. Mit dem vorliegenden Antrag soll sichergestellt werden, dass die deutschen Kinder in den städtischen Kindertagesstätten in dieser Tradition erzogen werden und die Kinder aus Familien anderer Religionen die christlich-abendländischen Traditionen erfahren. Dies ist gerade mit Blick auf die Integration wichtig. In den Kindertagesstätten werden die Weichen für die Identität der Menschen mitbestimmt. Das Feiern christlicher Feste muss daher fester Bestandteil des pädagogischen Konzeptes des EKO sein. Mit dem
vorliegenden Antrag soll der Magistrat verpflichtet werden, diesen pädagogischen Ansatz im EKO umzusetzen.
Nach hitziger Debatte die teilweise den Charakter einer Realsatire hatte beschloss die Stadtverordneten Versammlung:
Bewahrung christlicher Feste in Kindertagesstätten Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 07.12.2006, DS I (A) 89/2
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die erfolgte Klarstellung der Jugenddezernentin Birgit Simon und des Oberbürgermeisters Horst Schneider, dass traditionelles Liedgut in städtischen Kindertagesstätten nicht verändert werden soll. Sie bekräftigt außerdem die Festlegungen im Qualitätshandbuch des Eigenbetriebes Kindertagestätten Offenbach, die lauten: „Jahreszeiten und kulturelle Feste sind fester Bestandteil des Konzeptes. Die besonderen kulturellen, ethnischen und religiösen Traditionen der Kinder werden berücksichtigt und ihre Familien werden einbezogen.“
Begründung:
Die Stadt Offenbach steht mit den Festlegungen im Qualitätshandbuch in voller Übereinstimmung mit dem Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan. Dort heißt es im Abschnitt Religiosität und Werteorientierung:
„Das Kind (…) entwickelt eine Grundhaltung, die von Wertschätzung und Respekt vor anderen Menschen sowie von Achtung gegenüber der Natur und der Schöpfung geprägt ist. Im Besonderen umfasst dies folgende Bereiche:
(…)
- Den verschiedenen Religionen, deren Religiosität und Glaube offen begegnen
- Grundwissen über zentrale Elemente der christlichabendländischen Kulturen erwerben sowie andere Kulturkreise im Blick haben (…)“
Das Nebeneinander von positiver (frei über die Religionsfreiheit entscheiden) und negativer Religionsfreiheit (das Recht von den Ansprüchen einer jeglichen Religionsgemeinschaft frei zu sein) sowie die zunehmende interkulturelle Zusammensetzung der Bevölkerung haben zur Folge, dass Kinder heute in einem gesellschaftlichen Umfeld aufwachsen, das durch eine Vielfalt von Religionszugehörigkeiten und religiösen Angeboten sowie durch Menschen ohne religiöses Bekenntnis gekennzeichnet ist. Diesem Umstand trägt das Qualitätshandbuch des EKO in hervorragender Weise Rechnung, insbesondere auch durch die Einbeziehung
der Eltern.