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08.01.2007 - Elterngeld und Sozialversicherung (November 2006)
Der folgende Text wurde aus dem Internetprogramm www.ihre-vorsorge.de entnommen - Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
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Titel des Themas:
Elterngeld und Sozialversicherung (November 2006)
Elterngeld und Sozialversicherung
Der Staat fördert Eltern nach der Geburt eines Kindes mit dem Elterngeld. Doch was passiert eigentlich mit Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung?
Bis zu 25.200 Euro Elterngeld können manche Familien erhalten - wenn ein Kind ab 2007 geboren wird. Maximal 1.800 Euro monatlich erhalten Eltern als Ausgleich für einen erziehungsbedingten Einkommensausfall. Elterngeld gibt es bis zu 14 Monate lang, wenn beide Elternteile zumindest zeitweise ihre Arbeitszeit auf 30 Stunden oder weniger wöchentlich verkürzen. www.ihre-vorsorge.de stellt die wichtigsten Regeln vor, die bei der Sozialversicherung während des Elterngeld-Bezugs und in der Elternzeit gelten.
Gerade für besser verdienende Arbeitnehmer ist die neue Leistung häufig attraktiv. Was viele nicht ahnen: Ein großer Batzen vom Elterngeld geht unter Umständen für den Kranken- und Pflegeversicherungsschutz des neu geborenen Kindes und des Elternteils drauf, der eine "Auszeit" vom Job nimmt ("Elternzeit"). Probleme ergeben sich insbesondere für privat und freiwillig Versicherte.
Krankenversicherungs-Check
Hier erfahren Sie, wie es um Ihre Kranken- und Pflegeversicherung in der Elternzeit bestellt ist.
Teilzeit in der Elternzeit
Eltern können in der Elternzeit eine Pause vom Job nehmen - sie können aber ihre Arbeitszeit auch verkürzen. Solange die Arbeitszeit 30 Wochenstunden nicht übersteigt, bleibt ein Anspruch auf Elterngeld bestehen. In diesem Fall wird der größte Teil des Verdienstausfalls durch die neue Eltern-Leistung ausgeglichen. Mindestens gibt es aber 300 Euro monatlich. Einen besonderen Charme hat diese Teilzeit-Variante für viele, die sich vorher - nachdem ihr Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten hatte - von der gesetzlichen Krankenversicherung verabschiedet hatten. Durch die Arbeitszeitverkürzung werden die Betroffenen
nämlich meist wieder versicherungspflichtig. Damit stehen sie - genau wie ihr Kind - wieder unter dem Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung.
Mit Kind mehr Rente
Zeiten der Kindererziehung bringen in der Regel Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung. Für Kinder, die derzeit zur Welt kommen, zählen dabei drei Jahre. Bei mehreren Kindern werden die Zeiten addiert. Wer drei Kinder bekommt, dem werden also neun Kindererziehungsjahre bei der Rente anerkannt.
Arbeitslosenversicherung
Junge Eltern, vor allem Mütter, haben oft schlechte Karten bei der Arbeitsuche. Denn viele Personalchefs gehen davon aus, dass sie häufig fehlen, wenn ihre Kinder krank sind. Bei Einstellungen werden daher häufig andere Bewerber vorgezogen. Deshalb ist es für die Betroffenen umso wichtiger, Ansprüche an die Arbeitslosenversicherung zu erwerben. Seit Anfang 2003 funktioniert das: Durch Zeiten der Erziehung eines Kindes unter drei Jahren kann man seitdem einen (neuen) Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben.
Zwischenjob ist Gold wert
Ansprüche an die Arbeitslosenversicherung bringt die Kindererziehungszeit nur dann, wenn die Erziehenden unmittelbar vor der Erziehungszeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren oder Arbeitslosengeld 1 bezogen haben. Wer diese Voraussetzung nicht erfüllt, für den ist eine kurze versicherungspflichtige Zwischenbeschäftigung während der Elternzeit - unter Umständen eine Urlaubsvertretung - häufig Gold wert.
Weiterführende Informationen:
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